Arbeitnehmer-Sparzulage

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Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist eine staatliche Geldzulage. Sie fördert die Vermögensbildung vom Arbeitnehmer. Er erhält die Arbeitnehmer-Sparzulage als staatliche Subvention für die vermögenswirksamen Leistungen, die der Arbeitgeber für ihn anlegt. Die rechtlichen Bestimmungen finden sich im fünften Vermögensbildungsgesetz sowie in dessen Verordnung über die Durchführung. Vermögenswirksame Leistungen bekommt man nicht als Selbstständiger nach der Existenzgründung .

Um die Arbeitnehmer-Sparzulage zu bekommen, können die vermögenswirksamen Leistungen verwendet werden für einen Bausparvertrag, Investmentfonds, eine Lebensversicherung oder ein Geschäftsguthaben an eingetragenen Genossenschaften. Der Arbeitnehmer hat nur Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage, wenn sein Einkommen eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreitet. Der Anspruch entsteht immer mit Ablauf des Kalenderjahres in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt wurden.

Ausgezahlt wir die Arbeitnehmer-Sparzulage erst, wenn die Sperrfrist abgelaufen ist, der Bausparvertrag zugeteilt wird oder in Fällen unschädlicher Verfügung. Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird durch das Finanzamt festgesetzt, das für die Besteuerung des Einkommens dieses Arbeitnehmers verantwortlich ist. Zu beantragen ist sie immer mit der Steuererklärung. Die vermögenswirksamen Leistungen müssen durch die Bescheinigung des Anlageinstitus nachgewiesen werden.