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Arbeitgeberverband

Ein Arbeitgeberverband ist ein Zusammenschluss von Arbeitgebern aus gleichen Unternehmenszweigen. Dieser Verband vertritt gemeinsame Interessen. Ein Arbeitgeberverband ist das Transportmittel seiner Mitglieder, wobei mehrere regionale häufig zu einem Dachverband zusammengeschlossen sind. Dachverbände erstellen schriftliche Zusammenfassungen zur Verdeutlichung ihrer Aufgaben und Ziele, ähnlich wie ein Existenzgründer im Businessplan.

Regional organisierte Arbeitgeberverbände befassen sich zudem mit bundespolitischen Fragen, besonders mit den Interessen der regionalen Wirtschaft. Durch den Arbeitgeberverband  werden auch die Interessen von Unternehmern bei der Existenzgründung vertreten. Das Haupttätigkeitsgebiet von Arbeitgeberverbänden betreffen die Tarifverhandlungen. Nach dem Austritt aus dem Arbeitgeberverband kann sich ein Arbeitgeber, nach einer Nachwirkungszeit, einem Flächentarifvertrag entziehen.

Es gibt zwei grundlegende Formen der Mitgliedschaft. Die klassische tarifbindende Mitgliedschaft in einem  Arbeitgeberverband, wo der Tarifverband für seine Mitgliedsunternehmen den Flächentarifvertrag aushandelt und die Mitglieder  an diesen bindet. Auf der anderen Seite die OT-Mitgliedschaft. Diese bietet  Arbeitgeberverband Mitgliedern alle Vorteile. Es werden Dienstleistungen eines Arbeitgeberverbandes geboten, ohne dass man an einen Flächentarifvertrag gebunden ist.

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