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AO (Abgabenordnung)

Die AO (Abgabenordnung) ist ein Bundesgesetz und elementar im deutschen Steuerrecht. In ihr befinden sich die Regelungen des Besteuerungsverfahren für alle Steuerarten, deshalb wird sie auch Steuergrundgesetz genannt. In der Abgabenordnung ist festgelegt, wie die Steuern festzusetzen, zu erheben und zu vollstrecken sind. Außerdem sind Vorschriften zum steuerlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht geregelt.

Die Abgabenordnung enthält Regelungen darüber, wann die Steuer zu entrichten und wie sie festgesetzt wird. Dies kann auch ein Unternehmer - nach Existenzgründung - dort nachsehen. Dagegen enthalten die konkreten Steuergesetze, wie Umsatz- und Einkommensteuergesetz, Bestimmungen zur Berechnung und zur Entstehung der Steuern. Die neun Teile der AO geben den Ablauf des Besteuerungsverfahrens wieder. Nach den einleitenden Vorschriften folgt der Teil des Steuerschuldrecht.

Dieses soll die Grundlage für ein unbürokratisches Verfahren bilden. Die allgemeinen Verfahrensvorschriften regeln z. B. wann Personen zu Auskunftsverweigerungen berechtigt sind. Nach der Durchführung der Besteuerung und dem Erhebungsverfahren folgt der Teil über die Vollstreckung, wo rechtliche Voraussetzungen für die Eintreibung der nicht gezahlten Steuern geschaffen werden. Dem außergerichtlichen Rechtbehelfsverfahren kann man z. B. das Einspruchsverfahren der Steuerpflichtigen einordnen. Dem schließen sich in der AO noch die Straf- und Bußgeldvorschriften sowie die Schlussvorschriften.

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