Altersvorsorge

Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist Bestandteil des gegliederten Sozialversicherungssystems zur Altersabsicherung abhängiger Beschäftigter. Im Wesentlichen erfolgt die Finanzierung durch die Zwangsteilnahme im Umlageverfahren.

Basisrente

Bei der Basisrente handelt es sich um eine staatlich geförderte Altersvorsorge. In der Umgangssprache wird die Basisrente auch als Rürup-Rente bezeichnet, da sie von dem Ökonom Bert Rürup entwickelt wurde.

die gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung ist in Deutschland grundlegend im Sozialgesetzbuch geregelt. Sie ist neben der Krankenversicherung ein Teil des Sozialversicherungssystems. Beschäftigte zahlen in dieses System der Alterssicherung ein und finanzieren somit das Umlageverfahren.

Viele Menschen sind in der gesetzlichen Rentenversicherung und damit, wenn auch nicht gerade üppig, im Alter und bei Invalidität grundversorgt. Diese Möglichkeit steht Ihnen auch weiterhin offen - gleichgültig ob Sie Freiberufler, Handwerker, Händler oder Gewerbetreibender sind.

Zu beachten ist, dass bestimmte Selbstständige versicherungspflichtig sein können. Hierzu gehören unter anderem selbstständige Lehrer und Erzieher, die in ihrem Betrieb keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, freiberufliche Hebammen oder Selbstständige mit einem Auftraggeber, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit ebenfalls keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen.

Es kann in der gesetzlichen Rentenversicherung zwischen verschiedenen Beitragsvarianten gewählt werden, wobei der für versicherungspflichtige Selbstständige halbe Regelbeitrag je nach Region in der Anfangszeit ca. 225 Euro pro Monat beträgt und sich dann nach 3 Jahren auf ca. 450 Euro pro Monat verdoppelt.

Grundsätzlich gilt jedoch, dass private Altersvorsorge immer wichtiger wird. Das, was Sie bei Erreichen der Altersgrenze oder im Falle der Invalidität durch die gesetzliche Vorsorge erhalten, wird kaum ausreichen, um den Lebensstandard zu sichern. Es ist daher ratsam, die Möglichkeiten einer privaten Alters- und Hinterbliebenenversorgung zu prüfen. Je jünger Sie beim Eintritt sind, desto wirtschaftlicher ist eine private Absicherung. Die Beitragszahlung kann hier bereits ab monatlich 50 Euro sinnvoll sein. Auf jeden Fall ist dieser Weg meist deutlich günstiger, als eine gesetzliche Rentenversicherung für 225 bzw. 450 Euro pro Monat.

Während der Erwerbstätigkeit sollten die Beiträge zur Altersvorsorge dabei möglichst steuerfrei sein, die Versteuerung im Alter also nachgelagert erfolgen. Weil Beiträge in die speziell für Selbstständige interessante Basisrente Zug um Zug steuerfrei gestellt werden, entsteht hier z. B. ein Spielraum für die private Vorsorge. Ob letztlich überhaupt Steuern zu zahlen sind, hängt davon ab, ob steuerliche Freibeträge wie der Grundfreibetrag überschritten werden.

Das neue System wird nicht sofort und vollständig, sondern in Stufen, eingeführt. Vorgesehen ist hinsichtlich der für Selbstständige interessanten Basisrente (auch Rürup-Rente genannt) ein Übergang in Schritten. Beiträge werden ab dem Jahr 2025 bis zu 20.000 Euro (40.000 Euro bei Verheirateten) voll abzugsfähig sein. Für die Jahre 2005 bis 2025 gilt eine Übergangsregelung. Im Jahr 2008 können beispielsweise 66% der Aufwendungen als Sonderausgaben angesetzt werden (maximal 13.200 Euro beziehungsweise 26.400 Euro bei Verheirateten).

Der Staat fördert diese private Altersvorsorge demnach über das Steuerrecht. Dabei gilt der Grundsatz, dass besondere Förderung nur derjenige erhält, dessen Vorsorge, auf das Ziel der Sicherheit im Alter ausgerichtet ist, durch Leistung als lebenslange Rente. Ein weiterer Vorteil: Die Basisrente ist insolvenzgeschützt bzw. Hartz IV-sicher. Ein elementarer Punkt für Selbstständige.

Wer jedoch nicht "in monatlicher Rente" denken möchte, für den sind auch weiterhin die Klassiker namens private Rentenversicherung sowie Kapitallebensversicherung interessant. Die steuerliche Behandlung privater Renten unterscheidet sich dabei erheblich von der steuerlichen Behandlung der Basisrente sowie der Riester-Rente.