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Aktiva

Die Aktiva zeigt die Verwendung der Finanzmittel auf, welche bei der Existenzgründung eine tragende Rolle spielen. Zudem ist die Aktiva (Mittelverwendung) Bestandteil der Bilanz, welche üblicherweise auf der linken Seite aufgezeigt wird.  Die Aktiva wird in der Regel in Anlagevermögen, Umlaufvermögen und die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten unterteilt. Im Gegensatz dazu wird die Passiva in Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzungsposten unterteilt.

Bestandteil der Aktiva ist das Anlagevermögen, welches  mittelfristige und langfristig gebundene Mittel des Unternehmens beinhaltet. Zum Anlagevermögen zählen Gebäude, Maschinen  und für die Produktion notwendige Infrastrukturen.  Die Aufstellung der Vermögensgegenstände erhält man aus dem Businessplan sowie die der dazu benötigten Investitionen. Mehrjährige Anleihen oder Beteiligungen an anderen Unternehmen werden unter Finanzanlagen mit dauerhaftem Charakter verzeichnet.

Zudem umfasst das Anlagevermögen auch immaterielle Vermögensgegenstände. Dazu zählen u.a. Lizenzen und Patente. Des Weiteren ist auf der Aktiva das Umlaufvermögen zu finden. Unter Umlaufvermögen versteht man insbesondere die Bargeldbestände und Bankkonten. Kurzfristig verfügbare Finanzanlagen zählen ebenfalls zum Umlaufvermögen. Das Gegenstück der Aktiva bildet die Passiva, welche die Rechte Seite der Bilanz einnimmt und die Mittelherkunft zeigt.

weitere Themen

Aktivierungsverbot

Das Aktivierungsverbot bezeichnet das Verbot, ein Wirtschaftsgut als Aktivposten in der Bilanz eines Unternehmens anzusetzen. Gerechtfertigt wird das Ansetzungsverbot mit einer bestimmten Bilanzierungsvorschrift. Zu unterscheiden vom Aktivierungsverbot ist das Aktivierungsgebot, ...   weiterlesen

Aktivierungswahlrecht

Im Rahmen der Steuerberatung bezieht sich das Aktivierungswahlrecht auf den Bilanzansatz. Wie Steuerberater wissen, heißt dies Bilanzierung dem Grunde nach. Nach den Vorschriften des HGB, denen viele Unternehmer nach der Existenzgründung unterliegen, hat die Bilanz sämtliche Verm...   weiterlesen

Aktivkonto

Das Aktivkonto ist ein Bestandskonto, dass bei der doppelten Buchführung eines Unternehmens, das die eigene Geschäftsidee umgesetzt hat, aus der Bilanz abgeleitet wird. Das Aktivkonto ist ein Bindeglied zwischen der Eröffnungsbilanz und der Schlussbilanz. Ein Aktivkonto kann z. B...   weiterlesen

Aktivseite der Bilanz

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Akzelerationsprinzip

Als Akzelerationsprinzip wird das Beschleunigungsprinzip bezeichnet. Es bezeichnet den Zusammenhang, dass die Nachfrage der Verbraucher nach Konsumgütern, die stark ansteigt, für gewöhnlich auch zu steigenden Investitionen der Verbrauchsgüterindustrie führen muss. Diese Unternehm...   weiterlesen

Akzeptkredit

Beim Akzeptkredit handelt es sich um eine Möglichkeit der Kreditvergabe durch einen Wechsel. Er dient zur Finanzierung. Beim Akzeptkredit akzeptiert die kreditgebende Bank (Akzeptbank) einen vom Kunden (Akzeptkreditnehmer) ausgestellten und auf die Bank bezogenen Wechsel. Durch d...   weiterlesen

Allfinanz

Allfinanz bezeichnet die Kooperation sowie das daraus resultierende Ergebnis von rechtlich getrennten Branchen der Finanzdienstleistung. Man kann unterscheiden nach Allfinanzvermittler, Allfinanzberater und Allfinanzanbieter. Allfinanzvermittler nehmen verschiedene Anbieter von P...   weiterlesen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unter den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) versteht man vorformulierte Vertragsbedingungen. Der Unternehmer ist verpflichtet, seinen Vertragspartner deutlich auf die  AGB hinzuweisen. Die Rechtsgrundlage befindet sich im BGB.  Das Recht würdigt die Vereinfachung des Geschäf...   weiterlesen

Amtsgericht

Das Amtsgericht ist überwiegend in Verfahren des Zivilrechts und des Strafrechts sowie für Mahnverfahren tätig. Bei der Existenzgründung sollte der Unternehmer immer damit rechnen, ein  Mahnverfahren einleiten zu müssen, falls z.B. seine Forderungen offen bleiben. Die öffentliche...   weiterlesen

Anderkonto

Anderkonto ist ein in eigenem Namen, aber für fremde Rechnung unterhaltenes Konto. Der Inhaber eines Anderkontos verwaltet es für einen Dritten. Es wird mit eigener Verfügungsbefugnis treuhänderisch unterhalten. Das Guthaben ist besonders geschützt, da im Falle einer Insolvenz de...   weiterlesen

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