Aktienoption

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Als Aktienoption wird ein Wertpapier bezeichnet, das dazu berechtigt, die Aktien des eigenen Unternehmens zu einem bestimmten zukünftigen Zeitpunkt zu kaufen. Der Preis für die Aktien wird vorher festgelegt (Ausübungspreis). Steigt die Aktie zwischenzeitlich über ihren Ausübungspreis, ist es ein lohnendes Geschäft für den Mitarbeiter des Unternehmens. Aktienoptionen können auch als Derivate bezeichnet werden.

Zum Erwerb der Aktien benötigt man einen Optionsschein. Die bestimmte Anzahl der Aktien muss in einem festgelegten Zeitraum oder zu einem festgelegten Zeitpunkt erworben werden. Der Erwerb der Aktien wird als Kaufoption oder Call Option bezeichnet und die Veräußerung der Aktien als Verkaufsoption oder Put. Der Handel mit den Optionen gehört zu den Termingeschäften und die Person, die die Optionen schreibt, nennt man Stillhalter.

Da auch die Möglichkeit besteht die Option verfallen zu lassen, wird die Aktienoption als bedingtes Termingeschäft bezeichnet. Die Aktienoption kann als individueller Vertrag zwischen dem Optionsnehmer und dem Optionsgeber geschlossen werden. Dieser Vetrag ist in seiner Gestaltung frei.