Aktienemission

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Mit einer Aktienemission ist die Erstbegebung von Aktien gemeint. In der Praxis kommt sie in zwei Fällen vor: Zum einen bei einer Sach- oder Bargründung, zum anderen im Fall einer Grundkapitalerhöhung einer AG. Dabei gelten je nach Rechtsform unterschiedliche Regelungen, die sich danach richten, ob ein Unternehmen bereits Aktien im Umlauf hat oder diese erstmalig ausgibt.

Grundsätzlich wird mit einer Aktienemission das Ziel einer weiteren Aufnahme von Eigenkapital verfolgt. Dabei werden Kapitalerhöhungen von Unternehmen durchgeführt, die schon an der Börse notiert sind, um die Eigenkapitalausstattung zu verbessern. Im Fall von Erstemissionen hingegen werden Aktien im Rahmen einer externen Eigenfinanzierung öffentlich an Kapitalgeber veräußert.

Bei der Aktienemission wird zwischen zahlreichen Verfahren unterschieden. Dazu zählen unter anderem die öffentliche Emission, das Bookbuilding-Verfahren, die Privatplatzierung, die Börseneinführung, das Tenderverfahren und das Festpreisverfahren. Besonders das Bookbuilding-Verfahren eignet sich gleichermaßen für Sekundär- und Erstemissionen von Aktien. Bei diesem Verfahren geben sowohl Kleinanleger als auch institutionelle Anleger Kaufangebote ab.