Aktie

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Nach dem deutschen Aktiengesetz ist eine Aktie ein Wertpapier, dass den Anteil an einer Gesellschaft verbrieft. Weiterhin ist die Aktie der Bruchteil eines Grundkapitals sowie das Wesen der Rechte und Pflichten von den Personen, die ihre Einlagen auf die Aktie gegenüber einer Gesellschaft geleistet haben. In Deutschland wird die Rechtsform der Gesellschaften, die ihr Vermögen in Aktien zerlegen und verbriefen als Aktiengesellschaft (AG) oder Kommanditgesellschaft auf Aktien bezeichnet.

Bei der Existenzgründung einer Aktiengesellschaft wird das Grundkapital in eine bestimmte Anzahl Aktien zerteilt, welche dann herausgegeben werden (Emission). Der Aktienanteil kann als Nennwertaktien oder Stückaktien verbrieft sein. Als Aktiensplit wird eine Aufteilung der Aktie in kleinere Nennwerte bezeichnet. Das Unternehmen kann die Aktionäre am Gewinn des Unternehmens beteiligen. Dies erfolgt über Dividenden, die eine Zahlung pro Aktie an dessen Besitzer darstellen. Zu deren Höhe macht der Vorstand einen Vorschlag und die Hauptversammlung den Beschluss.

Neben der Dividene bieten auch Kurssteigerungen der Aktie Renditechancen. Nach dem Aktiengesetz besitzt der Aktionär bestimmte Rechte. Er hat ein Recht auf die Teilnahme and der Hauptversammlung, ein Recht auf einen Anteil am Bilanzgewinn, ein Stimm- und Rederecht in der Hauptversammlung, das Recht auf Auskunft durch den Vorstand sowie das Recht auf den Bezug junger Aktien und einen Anteil am Liquidationserlös.