Abzahlungshypothek

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Eine Abzahlungshypothek ist eine Form der Hypothek und wird auch Tilgungshypothek oder Ratenhypothek genannt. Sie fällt in das Grundpfandrecht und wird angewandt, wenn Darlehensnehmer ihrer Ratenzahlung im Rahmen eines Kreditvertrages nicht nachkommen kann, weil das Geschäft nach der Existenzgründung zunächst noch nicht so erfolgreich ist, wie es der Unternehmer im Businessplan vorgesehen hatte.

Bei der Abzahlungshypothek als besonderer Form bleiben die vertraglich festgelegten Tilgungsbeiträge immer gleich. Daraus ergibt sich, dass die jährlichen Leistungen des Schuldners progressiv abnehmen, da durch die geringer werdende Restschuld auch die Zinsbeträge kontinuierlich sinken. Die Jahresleistungen (Annuitäten) errechnen sich aus Zinsen und Tilgungsbeträgen, der abhängig ist von einem bestimmten Prozentsatz des ursprünglichen Kapitals.

Das Modell der Abzahlungshypothek erfordert vor diesem Hintergrund relativ langfristige Laufzeiten. In der Regel werden daher für den Schuldner bestimmte Jahresraten im Tilgungsplan angesetzt. Darüber hinaus sind auch Halb- und Vierteljahresraten möglich. Diese werden in der Praxis jedoch seltener angewandt. Üblicherweise werden vor dem tatsächlichen Tilgungsbeginn einige tilgungsfreie Jahre gewährt.