Absichtserklärung

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Die Absichtserklärung ist ein Begriff, der im internationalen Handeln verwendet wird. Damit ist die Erklärung eines potenziellen Vertragspartners gemeint, einen bestimmten Vertrag abzuschließen zu wollen. Die Vertragspartner nutzen die Erklärung in der Regel dazu, die Nachhaltigkeit des Willens an einem geplanten Vertragsabschluss und den Verhandlungsstand zu dokumentieren und das weitere Vorgehen schriftlich festzuhalten.

Dabei ist zu beachten, dass die Absichtserklärung in Deutschland nicht zu den rechtsverbindlichen Vorverträgen zählt und daher keine Rechtsfähigkeit besitzt. Daraus ergibt sich, dass sich aus der Erklärung beispielsweise kein Rechtsanspruch auf eine endgültige Auftragserteilung ergibt. Die Erklärung bekommt daher auch keine rechtliche Bindung und ist somit nicht einklagbar. Dennoch ist sie als moralische Verpflichtung anzusehen.

Besonders bei einer Existenzgründung, die auf internationale Kooperationspartner angewiesen ist, sollten beim Abschluss der Erklärung auf Inhalt sowie Rechtsbindungswillen genau geachtet werden. Denn die Absichtserklärung ist im deutschen Recht ein unbekanntes Rechtsinstitut. Gegebenenfalls ist eine juristische Unterstützung empfehlenswert, um zu vermeiden, mit der Unterschrift bereits den noch abzuschließenden Hauptvertrag vorzeitig mit einem Rechtsbindungswillen zu unterzeichnen.