Abschreibungsverfahren

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Zur Durchführung der Abschreibung gibt es verschiedene Abschreibungsverfahren. Die lineare Abschreibung meint eine jährliche Abschreibung von konstanten Beträgen. Hier wird der Wert des Anlagegutes abzüglich seines Restwertes gleichmäßig am Ende der Nutzungsperiode auf die Periode verteilt. Bei der degressiven Abschreibung sinken die Abschreibungsbeträge von Nutzungsperiode zu Nutzungsperiode, da immer ein bestimmter Prozentsatz vom Restwert abgeschrieben wird.

Hingegen wird bei der linearen Abschreibung immer der gleiche, anfangs festgelegte Betrag vom Anschaffungswert abgeschrieben. Das degressive Abschreibungsverfahren ist nach dem Steuerrecht bei allen Wirtschaftsgütern erlaubt. Sie kann als geometrisch-degressive Abschreibung angewandt werden. Der Abschreibungswert wird wie bei der linearen Abschreibung ermittelt, jedoch wird vom jeweiligen Buchwert ausgegangen. Vor einer Existenzgründung sollte eventuell ein Seminar besucht werden, wenn kein Wissen über die Abschreibungsmethoden vorhanden ist.

Weiterhin kann die Abschreibung arithmetisch-degressiv sein. Dann fallen die Abschreibungsbeträge in gleichen Zeitabständen. Ein weiteres Abschreibungsverfahren ist die progressive Abschreibung. Die Abschreibungsbeträge steigen jährlich. Die Berechnung der Beträge erfolgt umgekehrt zur degressiven Abschreibung. Dieses Verfahren wird kaum angewandt, da es selten dem tatsächlichen Wertverzehr entspricht. Es lohnt sich für Unternehmer bereits zum Beginn der eigenen Geschäftsidee die Abschreibungsverfahren im Businessplan zu berücksichtigen.