Abschreibungsbasis

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Der tatsächliche Wert eines abgeschriebenen Vermögensgegenstandes wird Abschreibungsbasis genannt. Die Abschreibungsbasis ist somit derjenige Ausgangswert, mit dem mittels bestimmter Abschreibungsarten die Abschreibungsquoten errechnet werden. Mittels verschiedener Abschreibungsarten wird der Werteverlust der jeweiligen Wirtschaftsgüter, die Abschreibung, jährlich erfasst und schließlich als Aufwand verbucht. Die Abschreibungsbasis (AB) ergibt sich damit aus den Anschaffungskosten abzüglich Restwert. In dieser Rechnung werden auch die jeweiligen Anschaffungsnebenkosten der einzelnen Anlagegüter berücksichtigt.

In der Gewinn-und Verlustrechnung eines Unternehmens erscheint die Abschreibung als gewinnmindernder Aufwand. Auf diesem Weg entsteht die Gewährleistung, dass ein Teil der Erlöse nicht als Gewinn ausgeschüttet wird, sondern für Ersatzinvestitionen bereitgehalten werden kann. Dabei ist bereits im Businessplan zu beachten, dass bei Gütern, die vom Unternehmen selbst hergestellt werden, die Herstellkosten als Abschreibungsbasis dienen. Sollte der Unternehmer einen Restwert des Anlagegutes erwarten, muss die Abschreibungsbasis um diesen Restwert vermindert werden.

Denn der jeweilige Wiederbeschaffungspreis des Anlagegutes muss in der Kostenrechnung als ­Abschreibungsbasis angeführt ­werden. Daraus ergibt sich, dass Unternehmer als Abschreibungsbasis möglichst den Wiederbeschaffungswert des Anlagegutes verwenden sollten. Zur Ermittlung dieses Wertes ist es günstig, jeweils die Anschaffungskosten oder Herstellkosten der Güter annähernd heranzuziehen. Nachfolgend können diese mit Hilfe von Preisindizes den jeweiligen Tageswerten angenähert werden. Zur Ermittlung der gewöhnlichen Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes hingegen dient die so genannte AfA-Tabelle. Bereits im Businessplan sind die verschiedenen abschreibungsrelevanten Themen zu beachten.