Abschlagsdividende

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Eine Abschlagsdividende ist eine Abschlagszahlung auf die Dividendenausschüttung. Die Abschlagsdividende fällt grundsätzlich periodisch an. Das heißt, sie ist eine Vorauszahlung auf die Jahresabschlussdividende der Aktiengesellschaft. Zur Zahlung ermächtigt ist in der Regel der Vorstand eines Unternehmens. In Abstimmung mit dem Aufsichtsrat zahlt er an die Aktionäre einen Abschlag auf den voraussichtlichen Bilanzgewinn nach Ablauf eines Geschäftsjahres. Dabei ist zu beachten, dass die Abschlagsdividende nur in dem Fall gezahlt wird, wenn ein vorläufiger Abschluss einen Jahresüberschuss für das vergangene Geschäftsjahr aufweist. Handelt es sich

Diese Zahlung der Abschlagsdividende erfolgt daher in der Regel einmal im Jahr vom Geschäftskonto als Abschlag auf den voraussichtlichen Bilanzgewinn. Diese Abschlagszahlung ist nicht gleichzusetzen mit derjenigen Abschlagszahlung, mit der eine Teilzahlung einer Geldschuld gemeint ist. In diesem Zusammenhang würde man dann von Abschlagskonto und Abschlagsrechnung sprechen. Je nach Kontext ist daher mit Abschlagszahlung etwas Verschiedenes gemeint. Handelt es sich um eine Abschlagszahlung auf die Ausschüttung der Dividende, also um die Abschlagsdividende, gelten die Regeln des Aktiengesetzes.

Vor diesem Hintergrund sind zwei wichtige Bestimmungen zur Höhe der Abschlagszahlung zu berücksichtigen: Der Abschlag darf höchstens 50 Prozent desjenigen Betrags ausmachen, der vom Jahresüberschuss nach der Bedienung von Rücklagen übrig ist. Zum anderen darf er nicht größer sein als die Hälfte vom Bilanzgewinn des Vorjahres. Die Abschlagsdividende wird auch Interimsdividende oder Zwischendividende genannt. Weitere einzelne Bestimmungen zur Abschlagszahlung auf die Dividendenausschüttung werden im Aktiengesetz für die Rechtsform der Aktiengesellschaft geregelt.