Abgeltungssteuer

Businessplan kostenfrei erstellen

Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer auf Kapitalerträge. Diese werden direkt an der Quelle durch den Schuldner der Erträge oder ein Kreditinstitut einbehalten und abgeführt. Die Steuer wird mit einem feststehenden Satz berechnet, der unabhängig vom Einkommensteuersatz des Gläubigers ist. In vielen EU-Staaten wurde ein System zur Abgeltungssteuer eingeführt, dass oft nur Zinsen und Dividenden erfasst.

In Deutschland und einigen anderen Staaten werden zusätzlich Wertsteigerungen des Kapitalvermögens mit der Abgeltungssteuer besteuert. Bei einem Privatanleger ist seine Steuerpflicht mit Zahlung der Abgeltungssteuer abgegolten. Bei einem betrieblichen Anleger, z. B. der Unternehmer, der seine Geschäftsidee umgesetzt hat, müssen diese Einkünfte trotzdem weiterhin bei der Steuererklärung angegeben werden. Seit Januar 2009 zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen ebenfalls private Veräußerungsgewinne.

Außerdem zählen nun auch Stillhaltergeschäfte, andere Zahlungen aus Wertpapieren und Derivaten dazu. Auch Gewinne aus Spekulationsgeschäften bei Haltungsdauer über ein Jahr sind steuerpflichtig. Immer das Kreditinstitut, bei dem die Geldanlagen gehalten werden ist verpflichtet, die Steuer ans Finanzamt abzuführen. Ausgeschlossen sind die Regelungen der Abgeltungssteuer bei Steuerersatzspreizungen. Das sind z. B. Zinszahlungen von Kapitalgesellschaften an Gesellschafter mit einer 10%-Beteiligung.

Die Abgeltungssteuer ist hauptsächlich für Selbstständige in der Finanzbranche interessant. Andere Berufszweige betrifft die Abgeltungssteuer zwar auch, dieses jedoch aufgrund der geringen Höhe der Steuer nur in einem verschwindend geringen Maße.