Abgabenordnung

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Für das deutsche Steuerrecht ist die Abgabenordnung (kurz AO) im wahrsten Sinne des Wortes "das A und O" und bildet das Steuergrund- bzw. Mantelgesetz. In ihr finden z. B. Existenzgründer, Unternehmer und Steuerberater grundlegende und für alle Steuerarten geltende Regelungen. Diese gelten im Besteuerungsverfahren z. B. zur Ermittlung von Grundlagen, Festsetzung und Erhebung von Steuern, Vollstreckung, sowie das steuerliche Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.

Die Abgabenordnung gliedert sich u. a. in die Bereiche Steuerschuldrecht und Durchführung des Besteuerungsverfahrens. Im Kern der Abgabenordnung sind ebenso die Festsetzungsfristen genannt, um beispielsweise zu regeln, wann eine Steuerfestsetzung sowie ihre Aufhebung, Änderung oder Berichtigung möglich ist. Eingeleitet wird die Abgabenordnung mit einer Aufzählung steuerlicher Grundbegriffe, wie z.B. Steuer, Wohnsitz, Geschäftsleitung, die für alle Steuern gelten.

In der Steuerberatung, die nach der Existenzgründung evtl. vom Unternehmer in Anspruch genommen wird, misst man der Abgabenordnung größtmögliche Aufmerksamkeit bei, da in dieser grundsätzliche Regelungen darüber enthalten sind, wie eine Steuer festzusetzen bzw. wann sie zu entrichten ist. Steuerberater und Finanzbehörden nutzen die gesamte Bandbreite der Abgabenordnung, welche in einer Gliederung sämtliche Belange der Besteuerung regelt.